Wir gewähren Rechtsschutz über unsere Geschäftsstellen im gesamten Bundesgebiet. Der Rechtsschutz bezieht sich auf Streitfälle vor Arbeits- und Sozialgerichten.

Bei arbeits- und sozialrechtlichen Streitigkeiten wird Mitgliedern Rechts-schutz gewährt.

Die Gewährung von Rechtsschutz setzt eine ununterbrochene Mitglied-schaft und ordnungsgemäße Beitragszahlung von drei Monaten voraus. Der Tatbestand muss nach dieser Zeit liegen.

Der Antrag auf Rechtsschutz ist bei der zuständigen Geschäftsstelle der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) zu stellen, der der Mitgliedsaus-weis zur Verfügung zu stellen ist.

Alle Klagen müssen über die zuständigen Geschäftsführer eingereicht werden.

Unrichtige Angaben oder wissentliches Verschweigen von Tatsachen berechtigen die Gewerkschaft, sofort von ihrer Rechtsschutzverpflichtung zurückzutreten. Bereits entstandene Kosten sind der Gewerkschaft zu er-statten.

Ehegatten, Kindern und Eltern verstorbener Mitglieder kann Rechts-schutz gewährt werden für Streitigkeiten aus Ziffer 1, wenn auch das Mit-glied Rechtsschutz erhalten hätte.