Für die Mitglieder wird eine Versicherung abgeschlossen, durch die ein Versicherungsschutz für alle Unfälle besteht, die nicht Unfälle im Sinne des SGB VII oder Arbeitsunfälle sind. Im Zweifelsfall ist die Entscheidung der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. bei Dienstunfällen der zuständigen Behörde maßgebend. Im übrigen gelten die allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen.

Für Leistungen aus der Freizeitunfallversicherung ist keine Wartezeit erforderlich. Voraussetzung ist, dass das Mitglied wenigstens einen Monatsbeitrag ordnungsgemäß entrichtet hat. Der Berechnung der Freizeit-unfallversicherung wird der Beitragsdurchschnitt maximal der letzten 12 Monate vor dem Unfall zugrunde gelegt. Anträge auf Leistungen sind um-gehend der zuständigen Geschäftsstelle zuzuleiten.

Die Leistungen der Freizeitunfallversicherung ergeben sich aus dem Anhang der Satzung. Der Hauptvorstand ist berechtigt, eine andere Versi-cherungsvereinbarung zu treffen.

Die Leistungen der Freizeitunfallversicherung sehen wie folgt aus:​

  bei Todesfall der 200fache Monatsbeitrag

  bei Invalidität der 1000fache Monatsbeitrag

  bei Krankenhaustagegeld der Monatsbeitrag

Beispielrechnungen:​

Monatsbeitrag

Todesfall

Invalidität

Krankenhaustagegeld

20,- €

4000,- €

20.000,- €

20,- €

30,- €

6000,- €

30.000,- €

30,- €

40,- €

8000,- €

40.000,- €

40,- €

50,- €

10.000,- €

50.000,- €

50,- €

Eine individuelle Einstufung ist in 1 €-Schritten auch zwischen den genannten Beiträgen möglich.

Zuzüglich zum Krankenhaustagegeld zahlt die CGM ein Genesungsgeld für jeden Freizeitunfall im Jahr.

Das Genesungsgeld beträgt vom

1. bis 10. Tag 100%,

vom 11. bis 20. Tag 50% und

vom 21. bis 100. Tag 25%

des Krankenhaustagegeldes.

Wichtig:
Für alle Auszubildenden gilt ein verstärkter Freizeitunfallversicherungsschutz!
So zahlen Auszubildende 6,- € und erhalten die vollen Leistungen im Rahmen einer Basismitgliedschaft.