Was wir für Sie tun

Unsere Leistungen gelten einheitlich für alle Mitglieder mit einer Mitgliedschaft von mindestens drei Monaten.

Mitgliedschaften aus Übertritten von anderen Gewerkschaften werden angerechnet.

 

Streikgeld bzw. Aussperrungsunterstützung
Im Streikfall erhalten CGM-Mitglieder Streik- bzw. Aussperrungsunterstützung. Berechnung: 14-facher Monatsbeitrag plus 10 € Verheiratetenzuschlag plus 5 € je versorgungsberechtigtem Kind bis zum 18. Lebensjahr.

Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag regelt Ansprüche und schafft Rechtssicherheit. Er gilt nur für Mitglieder. Beschäftigte, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, haben keinen Rechtsanspruch und müssen sich mit dem begnügen, was die Unternehmen freiwillig gewähren. Ein CGM-Mitglied kann seine Rechte einklagen.

Betriebsgruppen
Betriebsgruppen bilden die Basis der Interessenvertretung am Arbeitsplatz. In über 1.000 Betrieben arbeiten CGM-Betriebsräte, Vertrauensleute sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter für eine erfolgreiche Interessenvertretung und sie bilden sich kontinuierlich auf CGM-Seminaren weiter.

Rechtsschutz
Wenn es um die Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, um Konflikte mit dem Arbeitgeber, um Versetzung oder gar die Kündigung geht, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Konfliktfall den bestmöglichen Rechtsschutz erhalten. Deshalb bietet die Christliche Gewerkschaft Metall ihren Mitgliedern Rechtsschutz in allen Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts durch hauptamtliche Mitarbeiter im gesamten Bundesgebiet an. Ob es um Beratung und Hilfestellung bei Gesprächen mit der Personalabteilung im Betrieb oder auch um Streitfälle vor Arbeits- und Sozialgerichten geht, stehen unsere Arbeits- und Sozialrechtsprofis den Mitgliedern der CGM kostenfrei zur Seite.

Politischer Einfluss
In Länderparlamenten, im Bundestag und bei Parteien nimmt die CGM über Anhörungen und Stellungnahmen direkt und indirekt Einfluss auf das politische Geschehen.