Beim Tode von Mitgliedern kann auf Antrag unter der Voraussetzung, dass mindestens eine ununterbrochene Mitgliedschaft in den letzten 12 Monaten vor dem Todesfall bestanden hat, an die Hinterbliebenen ein Ster-begeld gezahlt werden. Das Sterbegeld beträgt das 15-fache vom Monats-beitrag. Der Mindestbetrag beläuft sich auf 150 Euro.

Der Berechnung des Sterbegeldes wird der Beitragsdurchschnitt der letzten 12 Monate zugrunde gelegt.

Anträge auf Sterbegeld sind unter Beifügung des Mitgliedsausweises und einer amtlichen Sterbeurkunde bzw. einer beglaubigten Abschrift um-gehend der zuständigen Geschäftsstelle zuzuleiten.

Beispielberechnungen ergeben sich aus der unten stehenden Tabelle.

Beispiele zum Sterbegeld

Monatsbeitrag *

Sterbegeld

20,- €

300,- €

30,- €

450,- €

20,- €

600,- €

50,- €

750,- €

60,- €

900,- €

70,- €

1.050,- €

80,- €

1.200,- €

90,- €

1.350,- €