Beim Tode von Mitgliedern kann auf Antrag unter der Voraussetzung, dass mindestens eine ununterbrochene Mitgliedschaft in den letzten 12 Monaten vor dem Todesfall bestanden hat, an die Hinterbliebenen ein Ster-begeld gezahlt werden. Das Sterbegeld beträgt das 15-fache vom Monats-beitrag. Der Mindestbetrag beläuft sich auf 150 Euro.